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RECHT VERSTEHEN · TIERE SCHÜTZEN

TYRV-Gesetzesdatenbank

Gesetze und Verordnungen zum Tierschutz verständlich erklärt – mit Praxisbezug, Zuständigkeiten und direktem Link zur amtlichen Quelle.

Wichtig: Die Erläuterungen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle amtliche Fassung.

NACHSCHLAGEWERK

12 Einträge

HundehaltungBund

Tierschutz-Hundeverordnung

TierSchHuV

Die Tierschutz-Hundeverordnung konkretisiert die Anforderungen an das Halten und Züchten von Hunden. Sie regelt unter anderem allgemeine Haltungsanforderungen, Zucht, Haltung im Freien und in Räumen, Zwingerhaltung, Anbindehaltung, Fütterung und Pflege sowie Ausstellungsver…

Verständlich erklärt
TiertransportEU/Bund

Tiertransportrecht – TierSchTrV und EU-Recht

VO (EG) Nr. 1/2005 / TierSchTrV

Das Tiertransportrecht besteht insbesondere aus der unmittelbar geltenden Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und ergänzendem deutschem Recht. Die TierSchTrV dient dem Schutz von Tieren beim Transport und der Durchführung der EU-Vorgaben.

Verständlich erklärt
TierschutzgesetzBund

§ 1 TierSchG – Grundsatz

TierSchG § 1

Das Tierschutzgesetz schützt Leben und Wohlbefinden des Tieres als Mitgeschöpf. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

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TierschutzgesetzBund

§ 2 TierSchG – Anforderungen an die Tierhaltung

TierSchG § 2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Die artgemäße Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäd…

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KatzenschutzBund/Land/Kommune

§ 13b TierSchG – Katzenschutz

TierSchG § 13b

§ 13b TierSchG schafft die bundesrechtliche Grundlage für gebietsbezogene Katzenschutzregelungen. Konkrete Pflichten entstehen nicht automatisch bundesweit, sondern aufgrund der jeweils geltenden landes- oder kommunalrechtlichen Regelung.

Verständlich erklärt
TierschutzgesetzBund

§ 16a TierSchG – Behördliche Anordnungen

TierSchG § 16a

Die zuständige Behörde kann die notwendigen Anordnungen treffen, um festgestellte Verstöße zu beseitigen und künftige Verstöße zu verhindern. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommen unter anderem Auflagen, Fortnahme und anderweitige Unterbringung von Tieren sowie Halt…

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TierschutzgesetzBund

§ 17 TierSchG – Straftaten

TierSchG § 17

§ 17 erfasst besonders schwerwiegende Tierschutzverstöße. Strafbar ist insbesondere, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten oder ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden beziehungsweise länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Lei…

Verständlich erklärt
TierschutzgesetzBund

§ 18 TierSchG – Ordnungswidrigkeiten

TierSchG § 18

§ 18 enthält zahlreiche bußgeldbewehrte Verstöße gegen das Tierschutzrecht. Ob ein Verhalten als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann, hängt vom konkret erfüllten Tatbestand ab.

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FundtiereBund

§ 965 BGB – Anzeigepflicht des Finders / Fundtiere

BGB § 965

Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss den Fund dem Empfangsberechtigten unverzüglich anzeigen. Ist dieser unbekannt, besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Behörde. Diese Fundvorschriften sind auch für …

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Jagd & WildtiereBund/Land

§ 22a BJagdG – Verhinderung vermeidbarer Schmerzen oder Leiden

BJagdG § 22a

§ 22a BJagdG enthält Vorgaben zur Verhinderung vermeidbarer Schmerzen oder Leiden des Wildes. Dazu gehören Regelungen für schwerkrankes und krankgeschossenes Wild; ergänzend ist das jeweilige Landesjagdrecht zu beachten.

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Jagd & WildtiereBund

§ 39 BNatSchG – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere

BNatSchG § 39

§ 39 BNatSchG enthält allgemeine Schutzvorschriften für wild lebende Tiere und Pflanzen. Wild lebende Tiere dürfen unter anderem nicht ohne vernünftigen Grund mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden.

Verständlich erklärt
Jagd & WildtiereBund

§ 44 BNatSchG – Besonders geschützte Arten

BNatSchG § 44

§ 44 BNatSchG enthält besondere Zugriffs-, Störungs- und Besitzverbote für besonders und streng geschützte Arten. Welche Verbote im Einzelfall gelten, hängt von Art, Handlung und Situation ab.

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Bestehende TYRV-Rechtsseiten

Die bisherigen ausführlichen Themenseiten bleiben zusätzlich erreichbar.

Tierquälerei melden

Bei einem konkreten Verdachtsfall findest du im Meldebereich Hinweise zu Beweissicherung und zuständigen Stellen.

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