PROJEKT TYRV – FALLAKTE KEVIN Chronologie · Recherche-Stand 15.08.2026 Anfang Februar 2026 Auf einem landwirtschaftlichen Hof in Borgentreich im Kreis Höxter wird ein Kater eingefangen. Nach den späteren Feststellungen des Amtsgerichts Paderborn fordert ein 51-jähriger Nachbar einen 21-jährigen Bekannten auf, das Tier einzufangen. Anfang Februar 2026 Der 51-Jährige bringt den nach Überzeugung des Gerichts unverletzten und lebenden Kater zu einem Holzofen, der zur Beheizung von Stallungen genutzt wird, und wirft ihn hinein. Der Kater stirbt im Ofen. Kurz danach Der Eigentümer des Katers entdeckt beim Nachlegen von Holzpellets die Überreste im Ofen. Er stellt den 21-Jährigen zur Rede. Dieser räumt seine Beteiligung am Einfangen ein. Der Hofbesitzer wertet die Videoüberwachung aus und erkennt den 51-jährigen Nachbarn. Er erstattet Strafanzeige. 16.06.2026 Vor dem Amtsgericht Paderborn findet die Hauptverhandlung statt. Der 51-Jährige bestreitet, den Kater lebend in den Ofen geworfen zu haben, und behauptet, das Tier sei bereits tot gewesen. 16.06.2026 Das Amtsgericht Paderborn hält diese Darstellung für widerlegt. Nach den öffentlich berichteten Prozessbeobachtungen stützt sich das Gericht auf die Aussage des 21-jährigen Mitangeklagten sowie Bild- und Tonaufnahmen der Stall-Überwachung. 16.06.2026 Urteil gegen den 51-Jährigen: 20 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zusätzlich 2.500 Euro Zahlung an das Tierheim Paderborn. 16.06.2026 Das Verfahren gegen den 21-Jährigen soll gegen Zahlung einer Geldauflage von 2.000 Euro an das Tierheim Paderborn eingestellt werden. Nach den Berichten war er an der eigentlichen Tötung nicht beteiligt und trug mit seiner Aussage zur Aufklärung bei. 19.06.2026 PETA bezeichnet den Kater öffentlich als „Kevin“ und fordert für beide Männer ein Tierhalte- und Betreuungsverbot. 15.08.2026 Recherche-Stand von Projekt TYRV: Das Urteil vom 16.06.2026 war unmittelbar nach Verkündung laut WDR noch nicht rechtskräftig. Ein späterer öffentlich belastbarer Rechtskraftvermerk oder eine öffentlich dokumentierte Berufungsentscheidung konnte nicht sicher bestätigt werden.