GRUNDLAGEN
Was ist die Aujeszky-Krankheit?
Die Aujeszky-Krankheit wird auch Pseudowut, Pseudorabies, Juckpest oder Morbus Aujeszky genannt. Trotz des Namens handelt es sich nicht um Tollwut. Verursacht wird die Erkrankung durch das Suide Herpesvirus 1. Natürliche Wirte und Virusreservoir sind Haus- und Wildschweine.
Schweine können das Virus – besonders im Erwachsenenalter – ohne auffällige Symptome tragen und nach einer latenten Phase erneut ausscheiden. Hunde, Katzen und verschiedene andere Säugetiere sind dagegen sogenannte Fehlwirte. Bei ihnen greift das Virus vor allem das Nervensystem an und die Erkrankung verläuft tödlich.
ÜBERTRAGUNG
Wie infizieren sich Hunde?
Der wichtigste Infektionsweg ist die Aufnahme von virusbelastetem, nicht ausreichend erhitztem Material von Schweinen oder Wildschweinen. Besonders riskant sind rohes Fleisch, Innereien, Schlachtabfälle und Aufbruch. Auch direkter Kontakt mit Blut, Schleim, Gewebe oder Ausscheidungen eines infizierten Wildschweins kann ein Risiko darstellen.
Hohes Risiko
- rohes Schweine- oder Wildschweinfleisch
- rohe Innereien und Aufbruch
- Kontakt mit Blut und Körperflüssigkeiten
- Beuteln oder Benagen erlegter Wildschweine
Kein typisches Risiko
- Kontakt zu einem gesunden Hund
- gegartes Schweinefleisch
- Menschen als Überträger der Krankheit
- gewöhnliche Spaziergänge ohne Wildschweinkontakt
Einfrieren macht belastetes Fleisch nicht zuverlässig sicher. Das Virus kann in gefrorenem Fleisch längere Zeit infektiös bleiben. Entscheidend ist eine ausreichende Erhitzung.
WARNZEICHEN
Welche Symptome treten beim Hund auf?
Die Beschwerden können zunächst unspezifisch beginnen und entwickeln sich häufig schnell weiter. Nicht jeder Hund zeigt alle Symptome. Besonders auffällig ist oft ein plötzlich einsetzender, sehr starker Juckreiz – häufig im Bereich von Kopf, Lippen, Wangen, Augen oder Ohren.
Verhalten
Unruhe, Angst, Teilnahmslosigkeit, Wesensveränderung, Futterverweigerung.
Starker Juckreiz
Heftiges Kratzen, Scheuern oder Selbstverletzungen, häufig im Kopfbereich.
Maul und Schlund
Vermehrtes Speicheln, Schluckbeschwerden, Würgen oder Erbrechen.
Allgemeinsymptome
Fieber kann auftreten; außerdem Mattigkeit und rasche Verschlechterung.
Atmung
Atemnot oder auffällige Atemgeräusche im fortgeschrittenen Verlauf.
Nervensystem
Koordinationsstörungen, Krämpfe, Lähmungen und Bewusstseinsstörungen.
KRANKHEITSVERLAUF
Wie schnell verläuft die Erkrankung?
Nach einer Inkubationszeit von meist wenigen Tagen treten neurologische Beschwerden auf. Sobald der Hund klinisch erkrankt ist, verschlechtert sich sein Zustand meist sehr schnell. Behördeninformationen beschreiben tödliche Verläufe innerhalb von etwa ein bis drei Tagen nach Beginn der Erkrankung.
Die Aujeszky-Krankheit ist deshalb kein Fall für Beobachtung zu Hause. Schon der begründete Verdacht nach passendem Kontakt und ersten Symptomen erfordert sofortige tierärztliche Abklärung.
UNTERSUCHUNG
Wie wird Aujeszky diagnostiziert?
Die Symptome können an Tollwut, Vergiftungen, neurologische Erkrankungen oder andere akute Notfälle erinnern. Eine sichere Bestätigung erfolgt durch spezielle labordiagnostische Untersuchungen, insbesondere durch den Nachweis des Virus beziehungsweise seines Erbguts in geeigneten Proben.
Für die Tierarztpraxis sind vor allem die Vorgeschichte und der zeitliche Zusammenhang entscheidend: Hat der Hund rohes Schweine- oder Wildschweinmaterial aufgenommen? Gab es Kontakt zu einem Wildschwein, zu Aufbruch oder zu Blut und Gewebe?
THERAPIE
Gibt es eine Behandlung oder Impfung?
Für erkrankte Hunde gibt es keine heilende Therapie. Eine Schutzimpfung für Hunde steht nicht zur Verfügung. Wegen des raschen, tödlichen Verlaufs kann die tierärztliche Behandlung nur der Diagnostik, dem Schutz anderer Tierbestände und der Vermeidung weiteren Leidens dienen.
Die konkrete Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft ausschließlich die behandelnde Tierärztin oder der behandelnde Tierarzt unter Einbeziehung der zuständigen Veterinärbehörde.
SOFORTMASSNAHMEN
Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun?
- Tierarzt oder Tierklinik sofort telefonisch kontaktieren.
- Den möglichen Kontakt zu Schwein oder Wildschwein ausdrücklich nennen.
- Den Hund von Schweinen, Katzen und anderen Säugetieren fernhalten.
- Kein Erbrechen auslösen und keine Hausmittel geben.
- Reste des verdächtigen Fleisches nicht wegwerfen, sondern sicher verpackt aufbewahren und nur nach Anweisung übergeben.
- Kontaktflächen, Werkzeuge, Kleidung und Schuhe nicht unkontrolliert weiterverwenden; Anweisungen der Fachleute beachten.
SCHUTZ
Wie lässt sich eine Infektion verhindern?
- Hunden niemals rohes Fleisch, rohe Knochen, Innereien oder Aufbruch von Haus- oder Wildschweinen geben.
- Auch gepökeltes, gereiftes oder lediglich eingefrorenes Fleisch nicht als sicher ansehen.
- Schweinefleisch nur vollständig durchgegart verfüttern.
- Hunde von erlegtem Schwarzwild, Aufbruchplätzen und Tierkörpern fernhalten.
- Bei Spaziergängen in Wildschweingebieten Kontrolle und Rückruf sichern; Hunde nicht an Kadavern oder Organresten fressen lassen.
- Nach jagdlichem Kontakt Ausrüstung, Hände, Kleidung und Transportmittel sorgfältig reinigen und Biosicherheitsregeln beachten.
Erhitzen schützt – Einfrieren nicht zuverlässig
Nur ausreichendes Durcherhitzen inaktiviert das Virus zuverlässig. Rohfütterung mit Schwein oder Wildschwein ist deshalb grundsätzlich zu vermeiden.
JAGD & SCHWARZWILD
Warum sind Jagdhunde besonders gefährdet?
Jagdhunde können bei Nachsuche, Drückjagd oder Kontakt mit erlegtem Schwarzwild unmittelbar mit Blut, Schleim und Gewebe in Berührung kommen. Wildschweine können infiziert sein, ohne krank zu wirken. Deshalb sollte der direkte Kontakt auf das notwendige Maß beschränkt werden.
Hunde dürfen keinen rohen Aufbruch erhalten, nicht an erlegten Stücken beuteln und sollten vom Aufbrech- sowie Streckenplatz ferngehalten werden. Nach einem riskanten Kontakt ist eine tierärztliche Rücksprache sinnvoll – spätestens bei ersten Auffälligkeiten sofort.
TIERSEUCHENRECHT
Anzeigepflicht und zuständige Behörde
Die Aujeszky-Krankheit unterliegt in Deutschland dem Tierseuchenrecht. Bei einem begründeten Verdacht müssen Tierärztinnen und Tierärzte beziehungsweise die zuständigen Stellen das Veterinäramt einbeziehen. Für Hundehalter gilt praktisch: Verdachtsfälle nicht selbst bewerten, sondern unverzüglich tierärztlich melden und den möglichen Kontakt vollständig schildern.
Rechtsvorschriften können geändert werden. Maßgeblich sind die aktuell geltenden tierseuchenrechtlichen Vorgaben und die Anweisungen des örtlich zuständigen Veterinäramts.
FAQ
Häufige Fragen
QUELLEN & TRANSPARENZ
Verwendete Fach- und Behördenquellen
- Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
- Hessisches Landeslabor: Informationen für Jäger
- AGES Österreich: Aujeszkysche Krankheit
- Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
- Tiergesundheitsgesetz – aktuelle Fassung
PROJEKT TYRV