Hinsehen. Dokumentieren. Melden.
Wer Tierquälerei beobachtet oder einen begründeten Verdacht auf eine tierschutzwidrige Haltung hat, sollte nicht wegsehen. PROJEKT TYRV hilft, die zuständige Behörde zu finden und eine nachvollziehbare Meldung vorzubereiten.
Besteht akute Gefahr?
Rufen Sie bei einer gegenwärtigen Misshandlung, einer unmittelbaren Lebensgefahr oder bei Gefahr im Verzug die Polizei unter 110.
Beschreiben Sie ruhig und genau: Was geschieht? Wo geschieht es? Welches Tier und wie viele Tiere sind betroffen? Ist der mutmaßlich Verantwortliche noch vor Ort? Besteht Gefahr für Menschen, sind Waffen im Spiel? Bringen Sie sich niemals selbst in Gefahr.
Kein akuter Notfall, aber begründeter Verdacht?
Wenden Sie sich an das für den Haltungs- oder Ereignisort zuständige Veterinäramt. Zuständig ist nicht zwingend das Amt an Ihrem Wohnort, sondern grundsätzlich die Behörde am Ort, an dem das Tier gehalten wird oder der Verstoß stattfindet.
Eine Meldung sollte möglichst schriftlich erfolgen. Dadurch wird der Sachverhalt nachvollziehbar dokumentiert und Sie können später belegen, wann und mit welchen Informationen Sie die Behörde verständigt haben. Zuständiges Veterinäramt finden
Fotos oder Videos als Beweis? Erste Hilfe für Beweise — was erlaubt ist und was zu vermeiden ist.
Und danach? Der vollständige Ablauf eines Verfahrens — von der Prüfung bis zum Urteil.
Checkliste
Fragen Sie sich: Wird ein Tier gerade unmittelbar misshandelt? Besteht Lebensgefahr? Muss sofort eingegriffen werden? Oder handelt es sich um einen länger bestehenden Verdacht?
Akute Gefahr: Polizei unter 110. Nicht akuter Verdacht: Zuständiges Veterinäramt schriftlich informieren.
Notieren Sie möglichst zeitnah: Datum und Uhrzeit, genaue Adresse oder Beschreibung des Ortes, Tierart und Anzahl, sichtbarer Zustand der Tiere, beobachtete Handlungen, Dauer/Häufigkeit der Beobachtung, Namen beteiligter Personen (soweit bekannt), mögliche Zeugen sowie Kennzeichen von Fahrzeugen, soweit sachlich relevant.
Trennen Sie klar zwischen dem, was Sie selbst gesehen oder gehört haben, dem, was andere berichtet haben, und Ihrer persönlichen Einschätzung.
„Ich beobachtete am 1. August 2026 gegen 16:30 Uhr …“
„Der Halter quält seine Tiere schon seit Jahren.“
Eine Meldung wird glaubwürdiger, wenn konkrete Beobachtungen beschrieben werden und nicht nur Bewertungen oder Vermutungen.
Sichern Sie Beweismittel nur, wenn dies gefahrlos und rechtlich zulässig möglich ist. Geeignet sein können: Fotos, Videos, Screenshots, öffentlich zugängliche Beiträge, Links, Chatverläufe (sofern Sie selbst beteiligt sind), tierärztliche Unterlagen, Zeugenaussagen sowie eine chronologische Dokumentation wiederkehrender Vorfälle.
Bewahren Sie Originaldateien auf. Bearbeiten Sie Fotos und Videos möglichst nicht. Notieren Sie, wann, wo und unter welchen Umständen die Aufnahme entstanden ist.
Bei Onlineinhalten sollten Sie zusätzlich sichern: vollständige Internetadresse, Name des Accounts, Datum und Uhrzeit, sichtbare Beschreibung des Beitrags sowie Kommentare oder weitere relevante Angaben.
Eine gute Absicht erlaubt keine Selbstjustiz. Betreten Sie keine fremden Wohnungen, Häuser, Stallungen oder Grundstücke ohne Erlaubnis. Brechen Sie keine Türen, Tore oder Fahrzeuge auf. Nehmen Sie ein Tier nicht eigenmächtig mit.
Konfrontieren Sie mutmaßlich verantwortliche Personen nicht, wenn dadurch die Tiere, andere Menschen oder Sie selbst gefährdet werden könnten.
Veröffentlichen Sie keine ungesicherten Beschuldigungen, privaten Adressen oder Namen in sozialen Netzwerken. Eine öffentliche Anprangerung kann Ermittlungen erschweren und Persönlichkeitsrechte verletzen. Übergeben Sie Ihre Beobachtungen und Beweismittel stattdessen den zuständigen Behörden.
Eine vollständige Meldung sollte enthalten: Ihren Namen und Ihre Kontaktmöglichkeit, Ort der betroffenen Tierhaltung, Art und Anzahl der Tiere, genaue und sachliche Beschreibung, Datum und Uhrzeit der Beobachtungen, Hinweis auf mögliche akute Gefahren, vorhandene Beweismittel, Namen/Kontaktdaten möglicher Zeugen, frühere Meldungen mit Aktenzeichen sowie die Bitte um Eingangsbestätigung.
Auch anonyme Hinweise können geprüft werden. Eine Behörde kann jedoch meist besser nachfragen und ermitteln, wenn eine erreichbare Kontaktperson vorhanden ist. Bitten Sie bei berechtigter Sorge ausdrücklich um vertrauliche Behandlung Ihrer personenbezogenen Daten.
Zum Kopieren
Bei schwerwiegenden oder eindeutigen Fällen kann zusätzlich eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstattet werden.
Nach § 17 des Tierschutzgesetzes kann insbesondere bestraft werden, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden beziehungsweise länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Andere tierschutzrechtliche Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden.
Eine Strafanzeige ist grundsätzlich kostenfrei. Geben Sie alle vorhandenen Beweismittel an und lassen Sie sich nach Möglichkeit ein Aktenzeichen oder eine Vorgangsnummer geben.
Die zuständige Behörde bewertet zunächst die eingegangenen Informationen. Abhängig von Dringlichkeit und Beweislage kann sie beispielsweise Rückfragen stellen, eine Tierhaltung kontrollieren, Haltungsbedingungen dokumentieren, tierärztliche Untersuchungen veranlassen, Auflagen erlassen, Tiere unter bestimmten Voraussetzungen sicherstellen, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten oder den Sachverhalt an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeben.
Eine meldende Person erhält wegen Datenschutz, Persönlichkeitsrechten und laufender Verfahren möglicherweise keine detaillierten Informationen über behördliche Maßnahmen. Das bedeutet nicht automatisch, dass nichts unternommen wurde.
Bewahren Sie Ihre ursprüngliche Meldung und die Eingangsbestätigung auf. Bei ausbleibender Reaktion können Sie:
Dokumentieren Sie jede Kontaktaufnahme mit Datum, Uhrzeit, Behörde und Gesprächspartner.
Soziale Netzwerke ersetzen keine behördliche Meldung. Öffentliche Namensnennungen, Fahndungsaufrufe oder Anschuldigungen können unbeteiligte Personen treffen, Persönlichkeitsrechte verletzen, Beweise gefährden, Zeugen beeinflussen und behördliche Ermittlungen erschweren.
PROJEKT TYRV nennt keine mutmaßlich verantwortlichen Personen öffentlich, solange die Identität und Verantwortlichkeit nicht rechtssicher festgestellt und eine Veröffentlichung nicht rechtlich zulässig ist.
Unser Ziel ist nicht der digitale Pranger. Unser Ziel ist der Schutz der Tiere und eine konsequente, rechtsstaatliche Aufarbeitung.
Tierquälerei bei PROJEKT TYRV melden
Sie können uns einen Fall über dieses Formular übermitteln. Wir können bei der Suche nach der zuständigen Behörde helfen, Hinweise strukturiert erfassen, öffentlich verfügbare Quellen sichern, bei der Formulierung einer sachlichen Meldung unterstützen und bekannte Fälle dokumentieren. Wir können keine amtlichen Ermittlungen durchführen, keine Grundstücke betreten, keine Tiere beschlagnahmen und keine behördlichen Entscheidungen erzwingen.
Bei akuter Gefahr wenden Sie sich immer sofort an die Polizei unter 110.