Was geschah mit Kevin?
Anfang Februar 2026 ereignet sich auf einem landwirtschaftlichen Hof in Borgentreich im Kreis Höxter ein Fall, der Monate später vor dem Amtsgericht Paderborn verhandelt wird. Im Mittelpunkt steht ein Kater, der in späterer Öffentlichkeitsarbeit unter anderem von PETA als Kevin bezeichnet wird.
Nach der Prozessberichterstattung des WDR lebte ein 21-jähriger Mann auf dem Hof. Ein 51-jähriger Nachbar half dort gelegentlich mit. Nach Überzeugung des Gerichts forderte der 51-Jährige den jüngeren Mann auf, die Katze in einem Stall einzufangen. Teile dieses Geschehens und Gespräche der Beteiligten wurden von einer Überwachungskamera aufgezeichnet.
Der 21-Jährige fing das Tier ein. Danach nahm der 51-Jährige den Kater an sich und brachte ihn zu einem Holzofen, der zur Beheizung der Stallungen diente. Das Amtsgericht sah es später als erwiesen an, dass der Kater zu diesem Zeitpunkt unverletzt und lebendig war und vom 51-Jährigen in den Ofen geworfen wurde.
Der Eigentümer des Katers entdeckte die Überreste, als er Holzpellets nachlegen wollte. Er stellte den auf dem Hof lebenden 21-Jährigen zur Rede. Dieser räumte nach der späteren Zeugenaussage seine Beteiligung ein. Der Hofbesitzer wertete daraufhin die Videoüberwachung aus und erkannte den 51-jährigen Nachbarn. Er erstattete Strafanzeige.
Am 16. Juni 2026 wurde der Fall vor dem Amtsgericht Paderborn verhandelt. Der 51-Jährige bestritt bis zuletzt, den Kater lebend in den Ofen geworfen zu haben. Seine Darstellung lautete, er habe das Tier bereits tot in der Stallgasse gefunden und den Kadaver aus Überforderung im Ofen beseitigt.
Das Gericht glaubte dieser Darstellung nicht. Nach WDR-Prozessbeobachtung waren insbesondere die Aussage des 21-jährigen Mitangeklagten sowie Bild- und Tonaufnahmen der Stall-Überwachung maßgeblich. Das Gericht sah als bewiesen an, dass der lebende und unversehrte Kater in den brennenden Ofen geworfen wurde.
Der 51-Jährige wurde zu 20 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich sollte er 2.500 Euro an das Tierheim Paderborn zahlen. Staatsanwaltschaft und Richter bezeichneten die Tat in der Verhandlung als besonders grausam; der Richter kritisierte insbesondere die auf den Tonaufnahmen erkennbare Haltung des Angeklagten.
Das Verfahren gegen den 21-jährigen Mitangeklagten wurde anders bewertet. Nach der öffentlichen Berichterstattung war er an der eigentlichen Tötung nicht anwesend. Er räumte seine Beteiligung am Einfangen ein und trug mit seiner Aussage zur Aufklärung bei. Das Verfahren sollte gegen Zahlung einer Geldauflage von 2.000 Euro an das Tierheim Paderborn eingestellt werden.
Drei Tage nach dem Urteil forderte PETA das Veterinäramt des Kreises Höxter auf, für beide Männer ein umfassendes Tierhalte- und Betreuungsverbot zu prüfen beziehungsweise auszusprechen. Ob und mit welchem Ergebnis eine solche verwaltungsrechtliche Prüfung erfolgte, ist in den von uns ausgewerteten frei zugänglichen Quellen nicht abschließend dokumentiert.
Zum Verfahrensstand: Der WDR wies unmittelbar nach dem Urteil ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig war und Rechtsmittel möglich waren. Bis zum Recherche-Stichtag 15. August 2026 konnte Projekt TYRV keinen späteren öffentlich belastbaren Rechtskraftvermerk oder eine veröffentlichte Entscheidung einer höheren Instanz sicher bestätigen.