PROJEKT TYRV · FALLAKTE 007

KEVIN

Borgentreich · Kreis Höxter · 2026

Ein Kater wird auf einem landwirtschaftlichen Hof eingefangen. Das Amtsgericht Paderborn sieht später als erwiesen an, dass er lebend in einen brennenden Holzofen geworfen wurde. Bild- und Tonaufnahmen aus dem Stall werden zu entscheidenden Beweismitteln.

UNSER GRUNDSATZ

Aufklärung statt Hetze.

Dieser Fall ist gerichtlich deutlich besser dokumentiert als viele andere Tierquälerei-Fälle. Trotzdem gilt: Projekt TYRV veröffentlicht keine Privatadressen, keine Namen nichtöffentlich auftretender Beteiligter und ruft nicht zu Kontakt, Bedrohung oder Selbstjustiz auf. Gerichtsentscheidungen und Verfahrensstände werden so wiedergegeben, wie sie öffentlich belegt sind.

Was geschah mit Kevin?

Anfang Februar 2026 ereignet sich auf einem landwirtschaftlichen Hof in Borgentreich im Kreis Höxter ein Fall, der Monate später vor dem Amtsgericht Paderborn verhandelt wird. Im Mittelpunkt steht ein Kater, der in späterer Öffentlichkeitsarbeit unter anderem von PETA als Kevin bezeichnet wird.

Nach der Prozessberichterstattung des WDR lebte ein 21-jähriger Mann auf dem Hof. Ein 51-jähriger Nachbar half dort gelegentlich mit. Nach Überzeugung des Gerichts forderte der 51-Jährige den jüngeren Mann auf, die Katze in einem Stall einzufangen. Teile dieses Geschehens und Gespräche der Beteiligten wurden von einer Überwachungskamera aufgezeichnet.

Der 21-Jährige fing das Tier ein. Danach nahm der 51-Jährige den Kater an sich und brachte ihn zu einem Holzofen, der zur Beheizung der Stallungen diente. Das Amtsgericht sah es später als erwiesen an, dass der Kater zu diesem Zeitpunkt unverletzt und lebendig war und vom 51-Jährigen in den Ofen geworfen wurde.

Der Eigentümer des Katers entdeckte die Überreste, als er Holzpellets nachlegen wollte. Er stellte den auf dem Hof lebenden 21-Jährigen zur Rede. Dieser räumte nach der späteren Zeugenaussage seine Beteiligung ein. Der Hofbesitzer wertete daraufhin die Videoüberwachung aus und erkannte den 51-jährigen Nachbarn. Er erstattete Strafanzeige.

Am 16. Juni 2026 wurde der Fall vor dem Amtsgericht Paderborn verhandelt. Der 51-Jährige bestritt bis zuletzt, den Kater lebend in den Ofen geworfen zu haben. Seine Darstellung lautete, er habe das Tier bereits tot in der Stallgasse gefunden und den Kadaver aus Überforderung im Ofen beseitigt.

Das Gericht glaubte dieser Darstellung nicht. Nach WDR-Prozessbeobachtung waren insbesondere die Aussage des 21-jährigen Mitangeklagten sowie Bild- und Tonaufnahmen der Stall-Überwachung maßgeblich. Das Gericht sah als bewiesen an, dass der lebende und unversehrte Kater in den brennenden Ofen geworfen wurde.

Der 51-Jährige wurde zu 20 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich sollte er 2.500 Euro an das Tierheim Paderborn zahlen. Staatsanwaltschaft und Richter bezeichneten die Tat in der Verhandlung als besonders grausam; der Richter kritisierte insbesondere die auf den Tonaufnahmen erkennbare Haltung des Angeklagten.

Das Verfahren gegen den 21-jährigen Mitangeklagten wurde anders bewertet. Nach der öffentlichen Berichterstattung war er an der eigentlichen Tötung nicht anwesend. Er räumte seine Beteiligung am Einfangen ein und trug mit seiner Aussage zur Aufklärung bei. Das Verfahren sollte gegen Zahlung einer Geldauflage von 2.000 Euro an das Tierheim Paderborn eingestellt werden.

Drei Tage nach dem Urteil forderte PETA das Veterinäramt des Kreises Höxter auf, für beide Männer ein umfassendes Tierhalte- und Betreuungsverbot zu prüfen beziehungsweise auszusprechen. Ob und mit welchem Ergebnis eine solche verwaltungsrechtliche Prüfung erfolgte, ist in den von uns ausgewerteten frei zugänglichen Quellen nicht abschließend dokumentiert.

Zum Verfahrensstand: Der WDR wies unmittelbar nach dem Urteil ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig war und Rechtsmittel möglich waren. Bis zum Recherche-Stichtag 15. August 2026 konnte Projekt TYRV keinen späteren öffentlich belastbaren Rechtskraftvermerk oder eine veröffentlichte Entscheidung einer höheren Instanz sicher bestätigen.

„Beweise statt Gerüchte.“

In diesem Fall spielten Überwachungsvideo, Tonaufnahmen und Zeugenaussagen eine zentrale Rolle bei der gerichtlichen Rekonstruktion.

Der Kater wird eingefangen

Nach den späteren gerichtlichen Feststellungen weist der 51-jährige Nachbar einen 21-jährigen Bekannten an, den Kater in einem Stall des landwirtschaftlichen Hofes einzufangen.

Quelle: WDR / Prozessbeobachtung

Der Kater wird zum Ofen gebracht

Das Amtsgericht sieht es als erwiesen an, dass der 51-Jährige das unverletzte und lebende Tier anschließend zum Holzofen bringt und hineinwirft.

Quelle: Amtsgericht Paderborn via WDR

Überreste entdeckt

Der Eigentümer des Katers entdeckt beim Nachlegen von Pellets die Überreste im Ofen. Er stellt den 21-Jährigen zur Rede und wertet anschließend die Videoüberwachung aus.

Quelle: WDR

Strafanzeige

Der Hofbesitzer erkennt auf den Aufzeichnungen den 51-jährigen Nachbarn, der gelegentlich auf dem Hof mithalf, und erstattet Anzeige.

Quelle: WDR

Prozess vor dem Amtsgericht Paderborn

Der 51-Jährige bestreitet die lebendige Tötung. Der 21-Jährige sagt aus. Video- und Tonaufzeichnungen werden in der Hauptverhandlung abgespielt.

Quelle: WDR / dpa

Verurteilung

Das Gericht verurteilt den 51-Jährigen zu 20 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zusätzlich werden 2.500 Euro zugunsten des Tierheims Paderborn angeordnet.

Quelle: Amtsgericht Paderborn via WDR

Mitangeklagter

Das Verfahren gegen den 21-Jährigen soll gegen Zahlung einer Geldauflage von 2.000 Euro an das Tierheim Paderborn eingestellt werden. Nach der Berichterstattung war er bei der eigentlichen Tötung nicht anwesend.

Quelle: WDR

PETA fordert Tierhalteverbot

PETA bezeichnet den Kater öffentlich als Kevin und fordert vom Veterinäramt des Kreises Höxter ein Tierhalte- und Betreuungsverbot für beide Männer.

Quelle: PETA Deutschland

Stand der Fallakte

Das Urteil war direkt nach Verkündung noch nicht rechtskräftig. Ein späterer öffentlich belastbarer Rechtskraftvermerk oder eine veröffentlichte Rechtsmittelentscheidung konnte nicht sicher gefunden werden.

Recherche-Stand: Projekt TYRV
01

Ist das Urteil inzwischen rechtskräftig?

Direkt nach der Verkündung war es das nicht. Ein späterer öffentlicher Rechtskraftvermerk konnte bis 15.08.2026 nicht sicher bestätigt werden.

02

Gab es ein Tierhalteverbot?

PETA forderte ein umfassendes Tierhalte- und Betreuungsverbot. Ob eine entsprechende behördliche oder gerichtliche Maßnahme tatsächlich erging, ist öffentlich nicht ausreichend dokumentiert.

03

Warum wurde der Kater getötet?

Ein belastbares Tatmotiv konnte nach der WDR-Prozessbeobachtung nicht geklärt werden. Die Beteiligten hatten behauptet, das Tier sei aggressiv gewesen.

04

Wie wurde der Name Kevin öffentlich?

Die zentrale WDR-Gerichtsberichterstattung nennt keinen Tiernamen. PETA bezeichnete den Kater drei Tage nach dem Urteil ausdrücklich als Kevin.

TATORT
ÖFFENTLICH BELEGBARER ORT

Borgentreich · Kreis Höxter

Die Tat ereignete sich nach der Gerichtsberichterstattung auf einem landwirtschaftlichen Hof in Borgentreich. Die genaue private Hofadresse wird auf dieser Seite bewusst nicht veröffentlicht. Die Karte markiert deshalb ausschließlich Borgentreich als Ortsbezug.

Kartengrundlage: OpenStreetMap. Markierung: Ortszentrum Borgentreich, nicht der konkrete private Hof.

Nachlesen.
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Urheberrechtlich geschützte Presseartikel werden nicht kopiert. Wir stellen eigene Chronologie und Quellenliste bereit und verlinken auf die öffentlich erreichbaren Originalquellen und Gesetzestexte.

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AUFKLÄRUNG IST NICHT HASS

Gerichtsurteil ist kein Freibrief für Selbstjustiz.

Auch ein gerichtlich festgestellter schwerer Tierschutzverstoß rechtfertigt keine Veröffentlichung privater Adressen, keine Drohungen und keine Belästigung von Angehörigen, Nachbarn oder anderen unbeteiligten Personen. Projekt TYRV dokumentiert den Fall, ordnet öffentlich bekannte Entscheidungen ein und fordert Konsequenzen ausschließlich auf rechtsstaatlichem Weg.

Öffentlich nachvollziehbar.

  1. WDR, 16.06.2026 – „Katze lebendig im Ofen verbrannt“ / Prozessbericht
  2. PETA Deutschland, 19.06.2026 – öffentliche Bezeichnung des Katers als Kevin und Forderung nach Tierhalteverbot
  3. Kölner Stadt-Anzeiger / dpa, 17.06.2026 – Zusammenfassung des Urteils
  4. Gesetze im Internet – § 17 TierSchG
  5. Gesetze im Internet – § 20 TierSchG
Transparenzhinweis: Das Amtsgericht stellte nach der öffentlich dokumentierten Hauptverhandlung fest, dass der Kater lebend und unverletzt in den Ofen geworfen wurde. Der Name „Kevin“ stammt nicht aus dem WDR-Gerichtsbericht, sondern wird unter anderem durch PETA öffentlich verwendet. Das Urteil war am Tag der Verkündung noch nicht rechtskräftig; ein späterer öffentlicher Rechtskraftvermerk konnte bis zum Stichtag nicht sicher bestätigt werden.

– Menschen haben eine Kerze angezündet