Was geschah mit Wang Wang in Jieyang?
Wang Wang (chinesisch 旺旺) war eine herrenlose Streunerhündin in einem Dorf im Bezirk Jiedong der Stadt Jieyang, Provinz Guangdong. Sie hatte kein Zuhause und keine rechtlich verantwortliche Halterin, wurde aber von Dorfbewohnern mit Essensresten versorgt und geduldet. Berichten von Unterstützer:innen zufolge hatte sie bereits einen früheren Wurf von sechs Welpen, von denen fünf ein Zuhause fanden; sie soll einen der abgegebenen Welpen regelmäßig besucht haben.
Kurz vor dem 28. Juni 2026 brachte Wang Wang drei weitere Welpen zur Welt und versteckte sie nach Berichten von Anwohner:innen in einem unterirdischen Abwasser- beziehungsweise Erdversteck – mutmaßlich, um sie zu schützen.
Am 28. Juni 2026 fanden vier Jungen im Grundschulalter, alle unter 14 Jahren, das Versteck. Nach übereinstimmenden Presse- und Kampagnenberichten wurden die rund zwei Wochen alten Welpen mit Stöcken beziehungsweise Knüppeln erschlagen; einzelne Augenzeugenberichte sprechen von genagelten oder mit Nägeln versehenen Schlagwerkzeugen, eine Petition erwähnt zusätzlich Erstechen – diese Detailangaben sind uneinheitlich und nicht amtlich unabhängig verifiziert. Anschließend soll Wang Wang mit einem Draht um den Hals gewürgt und fixiert, mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und bei lebendigem Leib angezündet worden sein, während die Kinder die Tat filmten und dabei lachten. Nach Berichten von Tierschutzseiten soll die Aufnahme rund eine Stunde gedauert haben; auch diese Zeitangabe stammt nicht aus einer amtlichen Quelle.
Mehrere Berichte schildern, Wang Wang sei trotz schwerer Verbrennungen noch zu den Körpern ihrer toten Welpen gekrochen und dort gestorben. Die Aufnahmen wurden in den Tagen danach in chinesischen sozialen Netzwerken sowie international geteilt.
Unterstützer:innen berichten außerdem von einem überlebenden Welpen, der später von Helfer:innen aufgenommen und auf den Namen Doufu („kleines Glück“) getauft wurde. Diese Angabe stammt aus einer Pressemitteilung eines Tierschutz-Umfelds und einer Adoptionsgeschichte, nicht aus einer unabhängigen journalistischen oder amtlichen Bestätigung.
Am 30. Juni 2026, zwei Tage nach der Tat, veröffentlichte der offizielle WeChat-Kanal der Lokalverwaltung „文明揭东“ (Wenming Jiedong) eine Mitteilung: Die vier Tatverdächtigen seien, da sie das strafrechtliche Mindestalter nicht erreicht hätten, einer „speziellen Erziehungsschule“ (school for corrective/specialised education) zugewiesen worden; die Eltern seien aufgefordert worden, die Aufsicht zu verstärken. Eine strafrechtliche Verfolgung fand nach dieser Mitteilung nicht statt.
Der Fall löste unter dem Hashtag #JusticeForWangWang massive öffentliche Empörung aus – sowohl innerhalb Chinas als auch international. Mehrere Petitionen auf change.org sammelten in kurzer Zeit tausende Unterschriften; eine davon nach eigenen Angaben rund 30.000 Unterschriften innerhalb von fünf Tagen. Berichten zufolge wurden auf chinesischen Plattformen anschließend Suchbegriffe wie „揭阳旺旺“ beziehungsweise „Jieyang dog abuse“ eingeschränkt, während Behörden davor warnten, das Material weiterzuverbreiten oder Cybermobbing gegen Beteiligte zu betreiben – mit Verweis darauf, dass es sich um minderjährige Tatverdächtige handle.
Einzuordnende Zusatzbehauptung: Ende Juli 2026 kursierte in sozialen Netzwerken die Behauptung, die Polizei in Hangzhou habe eine Person wegen „Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt“ festgenommen, nachdem diese Tierquälerei-Inhalte im Zusammenhang mit Wang Wang auf eine Werbetafel projiziert habe. Ein Fact-Check vom 1. August 2026 fand dafür keinen Beleg auf den offiziellen Kanälen der zuständigen Polizeidienststelle. Diese Fallakte behandelt die Behauptung deshalb ausdrücklich als nicht bestätigt.
Rechtlich bleibt damit festzuhalten: Es gibt keine strafrechtliche Verfolgung der Tatverdächtigen, weil sie die Mindestaltersgrenze der strafrechtlichen Verantwortlichkeit in China nicht erreichten. Unabhängig von Schuldfragen im Einzelfall zeigt der Fall vor allem eine strukturelle Lücke auf: In China gibt es bislang kein landesweites Gesetz, das Tierquälerei an Haus- und Straßentieren als solche unter Strafe stellt.